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WAS IST EIN WAHLARZT?
KOSTEN

Wahlärzte sind niedergelassene ÄrzteInnen ohne Kassenverträge und können die erbrachten Leistungen daher nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen. 

Eine Kostenrückerstattung ist möglich und erfolgt über die Krankenkasse nach Einreichung der Honorarnote. 

 

Sie erhalten ca. 80% des Betrages, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück. Dies entspricht jedoch nicht 80% des Honorars. 

 

Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote nach der Einreichung bei der Krankenhaus bei ihrer privaten Versicherung vorgelegt werden. In diesem Fall ist häufig von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen.

Dermatologische Ordination: EUR 130,-

Venenstatus mit Duplexsonographie: EUR 160,-

Zusatzleistungen werden je nach Material und Aufwand zusätzlich verrechnet

EINREICHUNG

Sie können die Honorarnote per Post oder online bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (ÖGK, BVA, KFA, SVS) einreichen. Sie erhalten den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes (d. s. ca. 80% des Kassentarifs). Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, können Sie im nächsten Schritt die Honorarnote zusammen mit dem Erstattungsbescheid der gesetzlichen Krankenkasse, bei Ihrer privaten Zusatzversicherung  einreichen. 

Uniqa LARA Partner

Ich bin Partner von LARA - dem Gesundheitsnetzwerk von UNIQA.

Mehr Infos auf lara.uniqa.at

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